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(1960-1967-D)-Blaulicht : 22 Prozess Jutta H - Krimi Serie
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Autor/Szenarium: Günter Prodöhl Dramaturgie: Evelyn Heyden Szenenbild: Heinz-Helmut Bruder Kostüme: Ruth Karge Filmkamera: Adam Pöpperl Fernsehkamera: Siegfried Peters/Rosemarie Kapp-Goes/Ursula Arnold/Johanna Rothe Musik: Karl-Heinz Schröder Aufnahmeleitung: Helga Lüdde/Horst Böttcher Regie-Assistenz: Eberhard Erdmann Regie: Otto Holub Personen und ihre Darsteller: Hauptmann Bruno Wernicke (Bruno Carstens), Oberleutnant Alexander Thomas (Alexander Papendiek), Leutnant Horst Timm (Horst Torka), Jutta Heintze (Ruth Maria Kemper), Dieter Heintze (Edwin Marian), Ilse Heintze (Elfriede Florin), Kind Monika Heintze (Marita), Gerda Rudloff (Sabine Krug), Vorsitzende des Gerichts (Brigitte Lindenberg), Staatsanwalt Siebert (Werner Senftleben), Dr. Muhrer, Verteidiger (Horst Schön), Richard Helmer (Roman Silberstein), Gerdas Freundin (Gerti Eichler), Frau Krüger (Berti Deutsch), Herr Krüger (Lutz Friedrich), Dr. Wöhlert (Peter Brang), Arzt (Paul Lewitt), Betriebsschutzmann (Walter Schramm), Justizwachtmeister (Ottomar Kleist). Sendedaten: 28.05.1964 Erstausstrahlung; 23.07.1965 Wiederholung.
Inhalt:
Inhalt: Jutta und Dieter Heintze (Ruth Maria Kemper/Edwin Marian) sind seit einigen Jahren verheiratet und haben zwei Kinder. Doch von einer glücklichen Ehe kann man bei ihnen keinesfalls sprechen, im Gegenteil: seit das zweite Kind geboren wurde, war speziell für Jutta die familiäre Situation zur Hölle geworden; ihr Mann hatte ein Verhältnis mit einer anderen Frau. Um ihre Ehe doch noch zu retten, und damit “alles wieder gut wird”, sieht Jutta nur eine Möglichkeit: sie tötete ihr zweites, unerwünschtes Kind. Doch die Hoffnung, danach wieder glücklich mit ihrem Mann zusammen leben zu können, konnte sich auf diese schlimme Weise nie und nimmer erfüllen. Natürlich verblieb nach dem Verbrechen, das Jutta Heintze begangen hat, die Frage nach der moralischen Mitschuld des Dieter Heintze. Mit der Erzählweise in diesem Fernsehspiel und der eindrucksvollen Darstellungsweise der beiden Hauptakteure war es gelungen, eine Abscheu gegen den Ehemann und in gewisser Weise Verständnis für die Ehefrau zu vermitteln. Wobei letztlich die moralischen Verfehlungen des Dieter Heintze keine strafrechtlichen Folgen nach sich zogen …